Entscheidest du dich für die Selbstständigkeit, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig werden kannst. Es gibt klare Kriterien, die den Unterschied zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit ausmachen. Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist wichtig zu wissen, dass es spezifische Regelungen für freie Berufe gibt. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest, musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Solltest du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, musst du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender einzustufen bist. Diese Klärung sollte am besten mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Dabei geht es nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um deine steuerliche Einordnung. Diese ist eine unverbindliche Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden können oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Diese Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal, um eine freiberufliche Tätigkeit von einem Gewerbe abzugrenzen.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner beruflichen Praxis beziehen, sondern muss diese in ihrer Gesamtheit umfassen. Du übst eine leitende Tätigkeit aus, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die grundlegenden organisatorischen Aspekte bestimmst. Zudem gehören dazu die Überwachung grundlegender Fragen und die Entscheidung auf der Grundlage festgelegter Richtlinien. Du handelst leitend, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.

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